Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16492
BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14 (https://dejure.org/2015,16492)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2015 - 9 B 84.14 (https://dejure.org/2015,16492)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - 9 B 84.14 (https://dejure.org/2015,16492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit in Verbindung mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung der Rechtssprechung - Rechtsanwendungsgleichheit und Vertrauensschutz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14
    Aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2012 (- 1 BvR 2378/10 - juris Rn. 49 f.) ergibt sich, dass eine Rechtsprechungsänderung trotz hinreichender Begründung und Vorhersehbarkeit dann unzulässig ist, wenn sie zu einer echten Rückwirkung führt oder zu einer unechten Rückwirkung, die sich ausnahmsweise als unzulässig erweist.
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84

    Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag -

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14
    Dabei betont das Bundesverwaltungsgericht, dass diese Schätzungsbefugnis notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum, d.h. einer sowohl den Weg der Schätzung als auch deren Ergebnis betreffenden Toleranz, verbunden ist (BVerwG, Urteile vom 16. August 1985 - 8 C 120-122.83 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 19 S. 21 f. und vom 15. November 1985 - 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35 S. 49 f.).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Landesrecht erhoben, ist darzulegen, inwiefern die bundesrechtliche Vorschrift ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 20).
  • BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11

    Haftung von BGB-Gesellschaftern für Altverbindlichkeiten der GbR - kein

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 m.w.N.; Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 m.w.N.; Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ).
  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

    Soweit durch eine gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder durch Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 und Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 9 B 84.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.3224

    Zur Verteilung von Ausschusssitzen in kommunalen Vertretungskörperschaften

    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie, wie hier, hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerwG, B.v. 8.6.2015 - 9 B 84/14 - juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht